Maskenpflicht im Freien aufgehoben

Die Bayerische Staatsregierung hat die Maskenpflicht auf den Freiflächen in den Schulen aufgehoben. Wörtlich heißt es, „dass ab sofort auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) unabhängig von der Inzidenz verzichtet werden kann. Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort.“

Das bedeutet: Endlich können unsere Kinder die Pause und die Mittagszeit im Freien ohne Maske verbringen. Im Unterricht jedoch tragen wir weiterhin die Maske, wir lüften die Zimmer sehr gut durch, und wir testen uns zweimal in der Woche selbst.

Das angepasste Hygienekonzept finden Sie hier:

http://www.helmholtz.musin.de/content/hygienekonzept-vom-16062021

 

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